I. Leistungsumfang
Wir verkaufen und liefern ausschließlich zu nachstehend aufgeführten Bedingungen. Weichen unsere Bedingungen von denen des Kunden ab, so werden die Bedingungen des Käufers auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir diesen Bedingungen nicht wiedersprechen. Mündliche, abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden sowie Zusagen von Vertretern bedürfen in jedem Falle zu Ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung. Die Einhaltung der Schriftform ist Bedingung für die Wirksamkeit mündlicher Vereinbarungen .II. Angebot und Preise
Unsere Angebote sind freibleibend. Die Preise gelten ab Werk /Lager. Sie sind Grundpreise ausschließlich Verpackung, Fracht und Mehrwertsteuer, wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart ist. Die von uns genannten Preise basieren auf der Kostenrechnung zur Zeit der Angebotsabgabe, sofern nichts anderes vermerkt bzw. vereinbart ist. Bei Veränderung der Kosten durch gestiegene Rohstoffpreise sowie Löhne und Produktionskosten die bis zum Tage der Lieferung bzw. Rechnungslegung eintreten, sind wir berechtigt eine Preisangleichung durchzuführen.III. Gefahrenübergang
Jede Gefahr geht auf den Besitzer über, sobald die Lieferung verladen ist oder dem Besitzer zur Verfügung gestellt ist. Der Transport der Ware geschieht stets auf Gefahr des Käufers, auch bei Verkäufen frachtfrei oder FOB. Die Wahl der Transportmittel bleibt allein uns vorbehalten.IV. Mehr- oder Minderlieferungen
Bei der Lieferung sind Abweichungen auf das Gewicht, die Stückzahl und Die Abmessungen von 10 – 15 v.H. erlaubt und zwar sowohl hinsichtlich der gesamten Abschlussmenge wie auch der einzelnen Teillieferungen.V. Haftung und Mängel
Beanstandungen des Gewichts, der Stückzahl oder der Ware, auch wenn es sich um versteckte Mängel handelt, sind unbeschadet einer früheren gesetzlichen Anzeigepflicht sofort nach deren Feststellung spätestens aber binnen einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich zu erfolgen. Drei Monate nach Lieferung können Ansprüche aus Mängelrügen nicht mehr geltend gemacht werden. Wenn sich die Beanstandung als begründet erweist, wird kostenlos und frachtfrei ursprünglicher Empfangsstation Ersatz geliefert. Bei Gütermängeln jedoch nur, wenn das fehlerhafte Material mehr als 5 v.H. der Liefermenge beträgt und dass die fehlerhaften Stücke zurückgegeben werden. Ersatz erfolgt Stück gegen Stück. Weitergehende Ansprüche, wie Wandlung oder Minderung, Vergütung von Schäden oder Arbeitslöhnen, Verzugsstrafen, Ersatz mittelbarer Schäden sowie Schäden aus positiver Vertragsverletzung sind ausgeschlossen. Wir haften auch nicht für Mängel-Folgekosten. Sind wir zum Schadenersatz verpflichtet, bleibt unsere Haftung der Höhe nach auf den Betrag des jeweiligen Kaufpreises beschränkt.VI. Liefer- und Abnahmefristen
Die von uns angegebenen Lieferfristen gelten immer für den Zeitpunkt der Lieferung ab Werk/ Lager. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen infolge unvorhergesehener Ereignisse oder höherer Gewalt berechtigen den Käufer nicht, uns in Verzug zu setzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen um die Zeitdauer der Behinderung. Dies gilt ebenso bei Lieferverzögerungen durch unsere Vorlieferanten. Tritt infolge Schwierigkeiten bei der Rohstoff- und Materialbeschaffung eine Lieferverzögerung ein, so wird die Lieferzeit entsprechend verlängert. Wird die Erfüllung für uns unmöglich oder unzumutbar, so sind wir berechtigt ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurückzutreten. Fix-Geschäfte bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung. Teilleistungen Abrufe aus Abrufaufträgen muss der Käufer so rechtzeitig abrufen, dass eine ordnungsgemäße Erfüllung durch uns möglich ist. Die Kosten für eine Abnahme nach besonderen Bedingungen übernimmt der Besteller.VII. Rücktrittsrecht
Voraussetzung für die Lieferungspflicht ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Bestellers. Wenn wir nach Vertragsabschluss Auskünfte erhalten, welche die Gewährung eines Kredites in der sich aus dem Vertrag ergebenden Höhe nicht völlig unbedenklich erscheinen lassen oder wenn sich die Tatsachen ergeben, welche einen Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, so insbesondere eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, Zahlungseinstellung, Geschäftsaussicht, Konkurs, Geschäftsauflösung, Übergang usw. oder wenn der Besteller Vorräte, Außenstände oder gekaufte Ware verpfändet oder als Sicherheit für andere Gläubiger bestellt oder fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht zahlt, so sind wir berechtigt Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder soweit andere Zahlungen als Barzahlung vereinbart sind Barzahlung zu verlangen. Darüber hinaus werden noch offene Rechnungsbeträge ohne Rücksicht auf ihre Fälligkeit sofort fällig.VIII. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum, auch wenn schon Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet worden sind. Bei einer Be- oder Verarbeitung bzw. Weiterverwendung der Ware durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren einschließlich der Aufwendungen für die Be- oder Verarbeitung zu. Der Besteller tritt seine Eigentumsrechte an uns ab und lagert die Ware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die Forderungen des Käufers aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt er bereits jetzt an uns ab und wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Käufer darf unser Eigentum und die durch Be- und Verarbeitung entstandene Ware nur in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt und nur gegen Bar und Wechsel veräußern.IX. Zahlungsbedingungen
Der Käufer darf die Zahlung weder zurückhalten noch aufrechnen auch nicht wenn Beanstandungen oder Gegenansprüche bestehen. Die Rechnungen sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen, wenn keine anderen Vereinbarungen vorliegen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden wir Verzugszinsen von mindestens 3% per anno über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank berechnen. Wechsel können nur unter Vorbehalt angenommen werden, vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeiten Diskontspesen und Stempelkosten gehen zu Lasten des Käufers.X. Erfüllungsort und Gerichtstand
Für alle aus Verträgen mit uns sich ergebende Verpflichtungen, auch für Urkunden- Scheck- und Wechselklagen ist der Erfüllungsort unser Geschäftssitz. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.